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Kindergarten ABC

 

In diesem Kindergarten-ABC haben wir wichtige Punkte zusammengefasst und erläutert.

Die Informationen sollen als Orientierungshilfen dienen und die Bildungspartnerschaft und

das Miteinander zwischen Eltern und Einrichtung fördern.

 

Sie haben noch Fragen?

Wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung und/oder an das pädagogische Fachpersonal.

 

 

 

 

 

 

A

 

Abholen

Bei Vertragsabschluss teilen Sie uns mit, welche Personen abholberechtigt sind, siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag, Anlage 3.

Wird Ihr Kind gelegentlich von anderen Personen abgeholt, geben Sie uns mündlich, telefonisch oder per App Bescheid und teilen uns den Namen der abholenden Person mit. Im Allgemeinen sind Personen erst ab dem 15. Lebensjahr abholberechtigt.

 

 

Aufsichtspflicht

Bitte übergeben Sie uns Ihr Kind persönlich, mit Ansprache und Blickkontakt, denn ab diesem Zeitpunkt übertragen Sie uns Ihre Aufsichtspflicht.

Unsere Aufsichtspflicht endet, wenn Sie Ihr Kind beim Abholen in Empfang nehmen. Bitte verabschieden Sie sich bei der zuständigen Fachkraft und motivieren Sie Ihr Kind, sich ebenfalls verbal oder mit Gestik zu verabschieden.

Bitte achten Sie verantwortungsvoll darauf, dass Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung die Zwischenglastüre richtig schließen und kein weiteres Kind nach draußen gelangt.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, St. Martin, Adventszauber, …) sind die Eltern selbst oder von ihnen beauftragte Begleitpersonen aufsichtspflichtig.

 

 

Änderungen

Die Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen von persönlichen Angaben, insbesondere in der Personensorge, Bankverbindung, Telefonnummern oder Adresse umgehend der Einrichtung schriftlich mitzuteilen. Das Formular ist unter Downloads > Änderungen persönlicher Angaben hinterlegt.

In wichtigen Fälle müssen wir Sie telefonisch erreichen können, deshalb achten Sie bitte stets auf eine Aktualität der Nummern, die Sie uns mitgeteilt haben. Denken Sie daran, neue - private oder geschäftliche - Nummern umgehend mitzuteilen.

Siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag, Anlage 3

 

 

B

 

Bildungs- und Erziehungsarbeit

Die Inhalte unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit basieren auf den Grundlagen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), dessen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), dem Bayerischen Bildungs- und Betreuungsplan (BEP) für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung, sowie unserer Konzeption und dem Kindergarten-ABC, jeweils in ihren gültigen Fassungen.

 

 

Bringzeit

Die optimale Bringzeit in unserem Regel- und Vorschulbereich geht bis 8.30 Uhr, Krippe bis 9.00 Uhr.

Wenn Sie Ihr Kind bis zu diesem Zeitpunkt in seine Gruppe bringen, hat es Zeit zum Ankommen und Möglichkeit zum freien Spiel, bevor um 9.00 Uhr die Gruppe mit dem Morgenkreis (Igel-, Biber- und Delfingruppe) startet. 

Unterstützen Sie Ihr Kind, wenn nötig, beim Ausziehen und begleiten es dann bis zur Gruppentür. Dort verabschieden Sie sich bitte und übergeben Ihr Kind mit Blickkontakt und persönlicher Ansprache an das Fachpersonal.

Falls es Ihrem Kind schwerfällt, sich zu trennen, unterstützen wir gerne, indem wir Ihr Kind „an die Hand nehmen“ und es begleiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor Beginn des Morgenkreises in der Einrichtung sind. Falls Sie es nicht rechtzeitig schaffen, nehmen Sie bitte Rücksicht und warten vor der Gruppentür bis zum Ende des Morgenkreises.

 

 

Buchungsvereinbarung

In der Anlage 1 des Bildungs- und Betreuungsvertrages geben Sie die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungszeiten Ihres Kindes an. Die Zeiten werden jährlich neu abgefragt. Änderungen zu einem anderen Zeitpunkt sind nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten umsetzbar und müssen spätestens bis zum 10. des Vormonats schriftlich beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter Downloads > Antrag Änderung der Buchungsvereinbarung.

Die angegebenen Buchungszeiten (von … bis …) sind verbindlich und nicht verschiebbar, da die Personalplanung bzw. die täglichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter darauf abgestimmt werden.

 

 

D

 

Datenschutz

Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes in der Einrichtung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.

Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweckbestimmte Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt, siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag, § 6. Bei Fragen können Sie gerne unseren Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

 

 

E

 

Eingewöhnung (=Übergangsbegleitung)

Nehmen Sie sich Zeit und setzen weder das Kind noch sich selbst unter Druck. Die Dauer der Übergangsbegleitung variiert von Kind zu Kind – jedoch planen Sie sich ca. 2 bis 4 Wochen Zeit ein.

Eine Bezugsperson begleitet das Kind während den ersten Tagen. Wenn das Kind und Sie bereit sind, finden kurze Trennungszeiten statt, die sich stufenweise verlängern. Weitere Einzelheiten erfahren Sie im Erstgespräch, zu dem die Gruppenleitung Sie, vor der Aufnahme, einlädt.

 

 

Einladungen für Eltern, Großeltern…

Eltern und Großeltern sind in der Einrichtung herzlich willkommen. Am Anfang des Kindergartenjahres erhalten unsere Familien eine Terminübersicht über gemeinsame Aktionen: Singkreise, Kinderkirche, Spielenachmittage, Adventszauber, Oma-Opa-Nachmittag, Familienfrühstück….

 

 

Elternbereitschaft zur Mithilfe

Mit Ihrer Bereitschaft zur Mithilfe können wir gemeinsam viel erreichen.

Dazu zählt auch Ihre aktive Mitarbeit an Festen, wie beispielsweise dem Sommerfest oder dem St. Martinszug. Denn nur als Team können wir solche Feste ausrichten und miteinander besondere Momente erleben. Deshalb bitten wir Sie, tragen Sie sich in die Helferlisten ein, wenn diese aushängen und lassen Sie es uns solidarisch anpacken.

Zum anderen wünschen wir uns eine Eintragung, entsprechend Ihren Fähigkeiten, in die „Helfende-Hände-Liste“. Diese legen wir Ihnen bei Elterngesprächen vor und freuen uns über für jede Art von Unterstützung. Danke, dass wir Sie bei anfallenden Arbeiten ansprechen dürfen! Eine Übersicht der möglichen Unterstützung finden Sie unter Downloads > Helfende Hände.

 

 

Elternbeirat

Als Elternvertreter im Elternbeirat sind Sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Einrichtung und Träger.

Der Elternbeirat vertritt als „Sprachrohr“ die Anliegen der Kinder und Eltern, berät, wird angehört und über aktuelle Themen informiert.

Der Elternbeirat wird jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres von den Eltern der Einrichtung gewählt.

Siehe Bildungspartnerschaft mit Eltern > Elternbeirat

 

 

Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind krank ist oder den Kindergarten bzw. die Krippe einmal „schwänzt“ geben Sie uns bitte bis 8.30 Uhr Bescheid, dann brauchen wir uns nicht sorgen und können entsprechend planen.

Haben Sie Ihr Kind an diesem Tag zum warmen Essen angemeldet? Bitte informieren Sie uns, damit wir die Anmeldung streichen und für Sie keine Kosten entstehen. Auch wenn Sie außerhalb der Schließzeiten Urlaub planen, informieren Sie bitte rechtzeitig die Gruppenmitarbeiter.

 

 

Entwicklungsgespräche

In dem jährlich stattfindenden Entwicklungsgespräch informiert die Gruppenleitung Sie über Entwicklung, Verhalten und Bedürfnisse Ihres Kindes in der Einrichtung. Eltern und Einrichtung tragen gemeinsam Verantwortung für das Wohl des Kindes. Daher sind Austausch und Festlegen von individuellen Zielen ebenfalls wichtige Inhalte dieses Entwicklungsgespräches.

Im Frühjahr bieten wir hierfür über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen Termine an. Bei Bedarf (von Ihrer oder unserer Seite) können auch weitere Gespräche im Jahr stattfinden. Für Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung und finden sicher auch kurzfristig einen Termin. Sprechen Sie dazu einfach die zuständige Gruppenleitung an.

 

 

Erholung

Bitte bedenken Sie stets, dass der Kindergartentag für Ihr Kind durchaus auch anstrengend ist, vergleichbar mit einem Arbeitstag für uns Erwachsene. Auch Ihr Kind benötigt Pausen und Ruhe- und Erholungszeiten. Besonders bei Krankheit lassen Sie bitte Ihr Kind lange genug zu Hause, bis es sich auskuriert hat und gestärkt genug ist, den Kindergartenalltag zu bestreiten.

 

 

Erstgespräch

Ein, zwei Monate vor der Aufnahme lädt die Gruppenleitung Sie zu einem Erstgespräch ein. Inhaltlich geht es hierbei vorrangig um erstes gegenseitiges Kennenlernen, Vorstellung der anstehenden Eingewöhnung und um Informationen von seitens der Eltern, die das Kind betreffen, wie z. B. bisherige Entwicklung, Unsicherheiten, Vorlieben, …

 

 

F

 

Fotografien

Wir nutzen die während des Kiga-Alltags erstellten Fotos für Dokumentationen von Bildungsangeboten und Entwicklungsverläufe.

Ebenso werden in den persönlichen Ordnern (Portfolios) auch Einzel-, Klein- und Gesamtgruppenangebote mit Bildern dokumentiert.

Des Weiteren wird in der Anlage 9 des Bildungs- und Betreuungsvertrages der Umgang mit erstellten Foto-, Film- und Tonaufnahmen in der Kindertageseinrichtung für interne Zwecke geregelt.

 

 

Fortbildung

Durch Teilnahme an Seminaren/Kursen bilden sich die Mitarbeiter regelmäßig fort und erwerben weitere Fachkompetenzen und Zusatzqualifikationen. Bei Teamfortbildungen kann es zu zusätzlichen Schließtagen kommen, die den Familien rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bei Über uns > Unser Team finden Sie eine Übersicht der Kompetenzen und Qualifikationen, die Mitarbeiter durch persönliche Weiterbildung erworben haben.

 

 

Freispiel

Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern, Voraussetzung für eine positive kindliche Entwicklung und fördert nebenbei den Erwerb von vielfältigen Kompetenzen. Deshalb bieten wir den Kindern täglich ausreichende Zeiten und Gelegenheiten zum Spielen.
Durch das Angebot verschiedener Spielbereiche und Spielmöglichkeiten, wie z.B.

  • Puppenecke für Rollenspiele

  • Maltisch mit vielfältigem Materialangebot zur Anregung der Kreativität

  • Bauecke mit Spielmaterial zum Konstruieren

  • Nebenräume zum Höhlenbauen …

werden die Kinder zum kreativen, freien Spiel angeregt. In dieser Zeit stehen wir als Spielpartner zur Verfügung und beobachten und dokumentieren Verhalten, Entwicklung und Wünsche der Kinder.

 

 

G

 

Geburtstag

Die Geburtstagkinder der Igel-, Biber- und Delfingruppe feiern diesen Festtag und bringen hierfür eine Kleinigkeit für die Kinder der Gruppe mit, wie z. B. geschnittenes Obst oder Gemüse. Bitte sprechen Sie mit den Erziehern Ihrer Gruppe ab, an welchem Tag der Geburtstag im Kindergarten gefeiert werden soll.

Ihr Kind besucht die Fröschleingruppe und wird zwei oder drei Jahre alt? Bitte wenden Sie sich hier für individuelle Absprachen an die Gruppenerzieher.

 

 

Gruppen/Altersstruktur

In unserer Einrichtung werden die Kinder je nach Alter von Bezugspädagogen in Stammgruppen gebildet, erzogen und betreut:

  • Krippe: Fröschleingruppe         (1 - 3 Jahre)

  • Kindergarten: Igelgruppe          (2,5 - 5 Jahre)

  • Kindergarten: Bibergruppe       (2,5 - 5 Jahre)

  • Vorschule: Delfingruppe           (Vorschulalter)

Die pädagogischen Schwerpunkte der einzelnen Gruppen sind unter Pädagogik > Gruppe > Schwerpunkte nachzulesen.

Informationen zur Gruppenzusammensetzung finden Sie unter Über uns > Unsere Gruppen.

 

 

I

 

Informationen

Uns ist es sehr wichtig, Sie über alles Relevante rechzeitig und ausführlich zu informieren. Deshalb versenden wir per App regelmäßig Nachrichten mit aktuellen Inhalten. 

Zudem finden Sie Informationen, die den gesamten Kindergarten betreffen, an der Info-Wand oder dem Flip-Chart im Eingangsbereich, sowie teilweise auf unserer Homepage. Des Weiteren befinden sich vor jeder Gruppe Infowände mit gruppenspezifischen bzw. -internen Informationen.

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit ansprechen, wir informieren Sie bei Unklarheiten auch gerne persönlich.

 

 

K

 

Kennzeichnung

Um Verwechslungen oder Verschwinden von Eigentum zu vermeiden, bitten wir Sie alles Eigentum Ihres Kindes (z.B. Kleidungsstücke, Spielsachen, Brotzeitboxen, etc.) mit dem Namen zu kennzeichnen.

 

 

Kiga-Beitrag/Nebenkosten

Der gültige Elternbeitrag und die Nebenkosten werden für 12 Monate erhoben. Die vertraglich festgelegten Beträge werden monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats mittels Lastschriftverfahren erhoben.

Siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag, Anlage 2

 

 

Kinderkirche

Einmal monatlich gestalten wir zu folgenden Anlässen: Drei König, Fastenzeit, Ostern, Marienmonat Mai, Pfingsten, Sommerfest, Abschied, Willkommen, Erntedank, St. Martin, St. Nikolaus, gemeinsam mit Diakon Thomas Volkmuth einen kurzen, lebendigen und freudigen Wortgottesdienst mit Musik und Bewegung, in der Neuen Kirche. Eltern, Großeltern... sind herzlich eingeladen teilzunehmen.

 

 

Krankheitsfall/Mitteilungspflicht

Kranke Kinder gehören zum Schutz aller im Kindergarten befindlichen Personen nicht in die Einrichtung!

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall telefonisch bis 8.30 Uhr ab. Teilen Sie uns ansteckende Krankheiten umgehend mit. In diesem Fall wird ein anonymer Aushang erstellt, der die anderen Familien über das Auftreten der Krankheit informiert.

Siehe Bildungs- und Betreuungsvertrag, Anlage 4

Bei auftretenden Veränderungen des Allgemeinzustandes und Verhalten des Kindes, während des Kindergartenbesuchs, entscheiden Gruppenleitung und Leitung, ob das Kind weiter in der Einrichtung verbleiben kann oder die Eltern zum Abholen informiert werden.

 

 

Kündigung

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Die gültigen Kündigungsvereinbarungen entnehmen Sie bitte dem Bildungs- und Betreuungsvertrag, § 1 Beendigung des Vertrages.

 

 

M

 

Medikamente

Medikamente werden grundsätzlich nicht verabreicht. Ist eine Medikamentengabe in der Einrichtung allerdings erforderlich, muss eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes der Einrichtung vorgelegt werden. Bei Bedarf finden Sie das notwendige Formular im Eingangsbereich ausliegend und unter Downloads > Medikamentengabe.

 

 

Mittagessen

Ihr Kind hat täglich* die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu den aktuellen Kosten einzunehmen. Aktuell werden wir von einem Caterer beliefert.

Sie können Ihr Kind mit einem Dauerauftrag anmelden, so nimmt es jeden Tag automatisch am Essen teil. Ebenso können Sie Ihr Kind mündlich oder per Mail für einzelne Tage bis spätestens montags für die aktuelle Woche, eintragen.

Siehe Essen/Verpflegung

* Bei Krankheit und Urlaub der Mitarbeiter und Schulferienzeiten ist jedoch ein eingeschränktes Mittagessensangebot möglich.

 

 

Müll

Uns ist es nicht möglich, den gesamten Müll aller Kinder in der Einrichtung zu entsorgen. Deshalb schicken wir Ihrem Kind den „Gelben-Sack-Müll“ und den „Restmüll“ wieder mit nach Hause. Wenn Sie Ihrem Kind für die Zwischenmahlzeit, z. B. einen Joghurt einpacken, empfehlen wir aus hygienischen Gründen (Sauberkeit der Tasche) eine zusätzliche Dose zum Verpacken.

 

 

O

 

Öffentlichkeitsarbeit

Um unsere Arbeit in der Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, werden Aktivitäten des Kindergartens in Form von Foto- und teilweise Filmaufnahmen festgehalten und u. a. auf der Homepage oder in der örtlichen Presse veröffentlicht. Sofern auf den Fotografien/Filmaufnahmen Kinder oder Eltern erkennbar sind, ist für die Veröffentlichung ein schriftliches Einverständnis Ihrerseits notwendig, Bildungs- und Betreuungsvertrag, Anlage 9a Einwilligung in das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (extern).

 

Öffnungszeiten

Unsere Einrichtung hat von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Die einzelnen Gruppen haben im aktuellen Kindergartenjahr wie folgt geöffnet:

  • Fröschleingruppe:    7.30 – 15.30 Uhr

  • Igelgruppe:               8.00 – 15.00 Uhr

  • Bibergruppe:            7.00 – 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr

  • Delfingruppe:           7.30 – 15.30 Uhr

Vor Öffnung und nach Schließung der Igel- und Delfingruppe finden sich die Kinder der Igel-, Biber- und Delfingruppe in der Bibergruppe ein.

Die Kinder der Fröschleingruppe werden bis 15.30 Uhr ausschließlich in den Räumen der Krippe pädagogisch begleitet. Je nach Alter der Krippenkinder ist ab 15.30 Uhr eine Zusammenlegung der Gruppen möglich.

   

                                     

P

 

Portfolio

Jedes Kind erhält beim Kindergarteneintritt eine Portfolio-Mappe, die es bis zur Einschulung im Kindergarten behält.

In dieser Mappe werden die zur Bildungsarbeit passenden oder freigestalteten Kunstwerke, Foto- und Entwicklungsdokumentationen der Kinder von ihrer „Kindergartenlaufbahn“ aufbewahrt.

Die Kinder schauen ihren Ordner immer wieder gerne an und erinnern sich an vergangene Zeiten. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, z. B. am Spielenachmittag. Schauen Sie Ihrem Kind gemeinsam die Portfoliomappe an und lassen sich erzählen, was es erlebt hat.

 

 

R

 

Regelmäßigkeit

Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Ihr Kind soll jedoch regelmäßig die Einrichtung besuchen, denn dies ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung und hilft Ihrem Kind, seinen Platz in der Gruppe zu finden und sich wohl zu fühlen.

 

 

Ruhephasen

Ein Kiga-Tag bedeutet für Kinder auch Herausforderung und Verarbeitung von vielen Eindrücken. Wir schaffen Möglichkeiten zum Entspannen und Gelegenheiten zur Erholung (individuell durch Ausruhen/Schlaf). Während diesen Zeiten wünschen wir keine Störungen von außen:

Fröschleingruppe:        11.30 – 12.30 Uhr

Igel- und Bibergruppe: 12.30 – 13.00 Uhr

Delfingruppe:              13.00 – 13.30 Uhr

 

 

S

 

Schließtage 

Die Anzahl der Schließtage variiert je nach Lage der gesetzlichen Feiertage. Im Normalfall haben wir Rosenmontag und Faschingsdienstag, in der zweiten Pfingstferienwoche, zwei Wochen im August (meist 3 und 4. Augustwoche), sowie von Weihnachten bis Neujahr/Dreikönig geschlossen.

Vor Beginn des neuen Kalenderjahres informieren wir Sie rechtzeitig über, die mit Elternbeirat und Träger, abgesprochenen Schließtage,

siehe auch Wichtiges auf einen Blick.

 

Schuhwerk

Die Sicherheit Ihres Kindes liegt uns sehr am Herzen. Um diese zu gewährleisten ist „gutes“ Schuhwerk notwendig.

Für uns zählen dazu:

  • Hausschuhe, die fest am Fuß sitzen und sich gut verschließen lassen und nicht zwischendurch ständig aufgehen. Sie sollten zudem eine rutschfeste Sohle haben, dass Ihr Kind sicheren Halt auf den teilweise glatten Böden hat. Außerdem sollte Ihr Kind fähig sein, seine Hausschuhe weitestgehend eigenständig an- und auszuziehen.

  • Straßenschuhe, die dem Wetter entsprechen und es Ihrem Kind jederzeit ermöglichen nach draußen zu gehen. Die Straßenschuhe sollten Profil haben, das dem Kind das sichere Laufen auf verschiedenen Untergründen ermöglicht. Zudem müssen auch sie fest am Fuß sitzen und sich sicher verschließen lassen (keine Flip Flops, Clogs oder Schuhe mit Absatz!).

 

 

Schulobst  (=EU- Schulprogramm)

Unsere Einrichtung nimmt am EU-Programm „Schulobst“ und „Schulmilch“ teil. Wir beziehen hier ausschließlich Bioprodukte (1x wöchentlich, außer Schulferien). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte www.schulprogramm.bayern.de

 

 

Schutzauftrag

Es ist Aufgabe des Kindergartens, Gefahren für das Kindeswohl abzuwenden und im Falle einer Gefährdung Maßnahmen zu treffen.

Das Fachpersonal ist verpflichtet, jedem Anschein von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern nachzugehen.

(Schutzauftrag in der Kita nach § 8a SGB VIII)

In Absatz (4) beschreibt das Gesetz:

„In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass

  1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,

  2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie

  3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.“

In diesem Zusammenhang kooperiert unsere Einrichtung mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, sowie mit Fachkräften anderer Institutionen und vermittelt im Bedarfsfall notwendige Hilfsangebote. Weitere Informationen finden Sie in unserem Institionellen Schutzkonzept, welches Sie auf Nachfrage sich gerne ausleihen können.

 

 

Schweigepflicht

Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, d. h. sie bewahren nach außen Stillschweigen über alle Informationen, die sie während der Arbeit über bzw. von Kindern und Eltern erfahren. Ebenso verpflichten sich Eltern mittels der Anlage 11, Bildungs- und Betreuungsvertrags während der Eingewöhnungsphase, bei Hospitation, evtl. Unterstützung des Teams bei der Arbeit mit Kindern, im Außenverhältnis Verschwiegenheit zu wahren.

 

 

Singen macht Spaß

Regelmäßig finden im Turnraum oder im Außengelände gruppenübergreifende Singkreise statt. Die Kindergarten-, Vorschul- und ein Teil der  Krippenkinder musizieren, singen und tanzen gemeinsam mit Sonja und weiteren Mitarbeitern, passend zur Jahreszeit, viele schöne Lieder (Dauer ca. 20 Minuten). Eltern, Großeltern sind dazu herzlich willkommen!

 

 

Sonnenschutz

Um die Unversehrtheit Ihres Kindes gewährleisten zu können, ist gerade beim Sonnenschutz eine gute Zusammenarbeit unumgänglich.

In der Jahreszeit, in der ein Sonnenschutz für die Haut notwendig ist, cremen Sie den Körper Ihres Kindes vor dem Besuch der Kita mit einem Sonnenschutzprodukt mit hohem Lichtschutzfaktor (z. B. LSF 50 ) ein. Somit ist gewährleistet, dass Ihr Kind bis zum Nachcremen (13.30/14.00 Uhr) ausreichend geschützt ist. Wir cremen Ihr Kind ausschließlich mit dem eigenen Sonnenschutzprodukt, das in der Einrichtung verbleibt, nach. Hinweis: Sonnenschutzprodukt mit Namen beschriften und den Mitarbeitenden übergeben. Ebenso wichtig ist, eine gut sitzende Kopfbedeckung, die in der Einrichtung verbleibt und für Wasserspiele evtl. UV-Schutzkleidung.

Über die Mittagszeit und bei hohem UV-Index spielen die Kinder in den Räumen.

 

 

Spielsachen von Zuhause

In unserer Einrichtung haben wir dieses Thema für die einzelnen Gruppen wie folgt geregelt:

Fröschleingruppe:

Die Kinder können ein Kuscheltier, Schnuffeltuch, etc. pro Tag mitbringen. Es soll nur so groß sein, dass es ins Eigentumsfach passt.

Igel-/Bibergruppe:

Die Kinder können ein Kuscheltier/Schnuffeltuch bzw. eine Spielsache* bzw. pro Tag mitbringen. Achten Sie auf die Größe: es muss in das Eigentumsfach passen. * Keine mit batterie- oder akkubetriebene Spielsache

Delfingruppe:

Die Kinder bringen keine Spielsachen, Kuscheltiere etc. von zu Hause mit.

Für mitgebrachtes Spielmaterial übernehmen wir keine Haftung, siehe auch Punkt Versicherung/Haftung.

 

 

Sport

Sport und Bewegung sind feste Bestandteile unserer Bildungsarbeit. Neben ausreichenden Bewegungsmöglichkeiten finden zur Förderung der physischen Kompetenzen ab der Igel- und Bibergruppe einmal wöchentlich ein gezieltes Sportangebot im Turnraum statt.

Den Turnbeutel, den Sie von uns bekommen, lassen Sie bitte im Kindergarten. Überprüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit und ob die Sportkleidung und Turnschläppchen Ihrem Kind noch passen. So ermöglichen Sie Ihrem Kind die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot, da die Kinder ohne Sportkleidung bzw. geeignetes Schuhwerk aus Sicherheitsgründen nur beschränkt oder nicht mitmachen können.

 

 

T

 

Träger/ Vorstand

Der Träger des Kindergartens ist der Kindergartenverein St. Nikolaus e.V.

Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus

  • 1. und 2. Vorstand

  • Kassier

  • Schriftführer

  • Kraft seines Amtes der für die Kirchengemeinde zuständige Pfarrer oder Pfarradministrator

Die Vorstandschaft wird von den Mitgliedern des Kindergartenvereins für drei Jahre gewählt, siehe Träger > Über uns

Familien, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen, sollen nach Möglichkeit dem Verein beitreten. Der Jahresbeitrag beträgt aktuell 12,- Euro. Eine Mitgliedschaft sichert die Grundlage des Fortbestandes unseres Vereins. Das Aufnahmeformular finden Sie unter Downloads > Kindergartenverein: Beitrittserklärung und SEPA-Lastschriftsmandat.

 

 

Tür- und Angelgespräche

Tür- und Angelgespräche dienen zur kurzen Informationsweitergabe während der Bring- und Abholzeit. So verhelfen Informationen, wie z. B. über eine unruhige Nacht dem Fachpersonal gut auf das Kind eingehen zu können. Auch für Eltern ist es hilfreich, wenn sie beim Abholen kurz berichtet bekommen, wie der Tag für ihr Kind verlaufen ist.

 

 

U

 

Urlaub der Mitarbeiter

Zusätzlich zu den festgelegten Schließtagen haben die Mitarbeiter noch Urlaubstage zu freien Verfügung, die sie außerhalb der Schließzeiten nehmen.

 

 

V

 

Versicherungsschutz/ Haftung

Die Kinder sind nach § 2 Abs 1 Nr. 8a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert:

... auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung

... während des Aufenthaltes in der Einrichtung

... während aller Veranstaltungen auch außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, Ausflüge, etc.)

Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen, damit der Unfall dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden kann.

Für das Eigentum der Kinder (Spielsachen, Kleidung, etc.) wird keine Haftung übernommen.

Es wird empfohlen, die Sachen mit Namen zu beschriften.

 

 

W

 

Was braucht mein Kind?

Ihr Kind braucht:

  1. Hausschuhe, die fest am Fuß sitzen und sich gut verschließen lassen

  2. Kindergartentasche, die von den Kindern selbstständig geöffnet und verschlossen werden kann, mit Brotzeit – ausreichend für die Buchungszeit

  3. Wechselkleidung – mehrere Garnituren, in einer Tasche am Platz des Kindes gelagert oder bei Kindern, die Windel tragen:
    Box mit Wickelutensilien und Wechselkleidung, zwei blaue Müllsäcke vom Landratsamt pro Kindergartenjahr

  4. Dem Wetter angepasste Kleidung und Schuhwerk

  5. Turnschläppchen und Sportkleidung – T-Shirt, Leggings alternativ Sweatshirt-Hose. Wichtig: alle Kleidungsstücke ohne Reißverschluss, Druckknöpfe, Kordeln etc.

  6. Gummistiefel, Matschhose

  7. Sonnenschutz – Kopfbedeckung, evtl. UV-Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme mit ausreichenden Schutzfaktor

 

 

Wechsel (= Transitionen)

Die Kinder aus der Fröschleingruppe, die bis zum 31.12. drei alt sind oder werden, wechseln im September in die Igel- oder Bibergruppe.

Nach Möglichkeit, d. h. wenn in den Kindergartengruppen noch Plätze sind, wechseln Kinder, die im Januar/Februar/März drei Jahre alt werden, im Januar in den Kindergartenbereich.

Alle Kinder aus der Igel- und Bibergruppe, die im kommenden Kindergartenjahr im Zeitraum vom 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden, wechseln im September in die Delfingruppe. Kinder, die zwischen Oktober und Dezember geboren sind und im kommenden Kindergartenjahr 5 Jahre alt werden, entscheiden Eltern und Gruppenleitung gemeinsam, ob bereits ein vorzeitiger Wechsel sinnvoll ist.

Während den letzten Wochen vor dem Übergang orientiert sich die pädagogische Bildungsarbeit auf die bevorstehenden Transitionen. Über die Inhalte informieren wir Sie über Aushänge und in persönlichen Gesprächen.

Des Weiteren lädt die Gruppenleitung der Igel- bzw. Bibergruppe die Eltern der neuen Gruppenmitglieder (Wechsler) zu einem Informationsgespräch ein.

Für die neuen Familien der Delfingruppe findet am Anfang des Kindergartenjahres ein Informationselternabend statt.

 

 

Z

 

Zwischenmahlzeit

Für die Zwischenmahlzeit schicken Sie bitte Ihrem Kind eine ausgewogene Brotzeit in kindgerechten Mengen mit.

In der Broschüre „Komm wir frühstücken“, Herausgeber Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten https://www.kern.bayern.de/mam/cms03/wissenstransfer/dateien/komm-wir-fruehstuecken_barrierefrei.pdf erhalten Sie wertvolle Informationen und Tipps zum Thema Brotzeit.

 

 

Zusammenarbeit

Die Familie und der Kindergarten sind prägende Lebenswelten für Kinder, welche die Entwicklung entscheidend beeinflussen.

Deshalb ist eine positive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindergarten ausschlaggebend für eine gute Entwicklung der Kinder.

Förderlich für eine Zusammenarbeit, die dem Wohl des Kindes dient, ist beispielsweise…

…anzuerkennen, welche Bedeutung und Wichtigkeit  

    Familie UND Kindergarten für die kindliche Entwicklung

    haben.

…dass sich beide Seiten der anderen gegenüber öffnen

    und die Bereitschaft zeigen auf Augenhöhe

    miteinander zu kooperieren.

…ein stetiger Austausch über Entwicklungsstand und

    daraus resultierende Erziehungsziele.

…Toleranz von beiden Seiten.

…Veränderungsbereitschaft im Hinblick auf Denken  

    und Handeln – regelmäßiges Überdenken von Werten,

    Einstellungen und Erziehungsvorstellungen.

Uns ist eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, liebe Eltern, sehr wichtig.

 

 

Zu guter Letzt…

…wünschen wir uns, dass Sie sich jederzeit bei uns willkommen fühlen und freuen uns auf die Bildungspartnerschaft mit Ihnen.